Seitenanfang

Hauptnavigation




Zusatzinformationen

Termine

26. Juni 2012

Vorstandssitzung

Ort: Minden
28. August 2012

Vorstandssitzung

Ort: Minden
09. September 2012

Kutenhauser Sommerfest

Ort: Minden
25. September 2012

Vorstandssitzung

Ort: Minden

Suche

Diesen Auftritt durchsuchen nach:


Erweiterte Suche


Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner vor Ort

Ortsvorsteherin Kutenhausen

Die Kutenhauser Bevölkerung wird gegenüber Rat und Verwaltung der Stadt Minden durch einen Ortsvorsteher vertreten.

In Paragraph 39 Absätze 6 und 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen heißt es dazu:

(6) Ortsvorsteher wählt der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. § 67 Abs. 4 gilt entsprechend.

(7) Der Ortsvorsteher soll die Belange seines Bezirks gegenüber dem Rat wahrnehmen. Falls er nicht Ratsmitglied ist, darf er an den Sitzungen des Rates und der in § 59 genannten Ausschüsse weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken; das Recht, auch dort gehört zu werden, kann zugelassen werden. Der Ortsvorsteher kann für das Gebiet seiner Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden; er ist sodann zum Ehrenbeamten zu ernennen. Er führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch. Er kann eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Das Innenministerium bestimmt durch Rechtsverordnung die Höhe der Aufwandsentschädigung und in welchem Umfang daneben der Ersatz von Auslagen zulässig ist. Ortsvorsteher erhalten Ersatz des Verdienstausfalls nach Maßgabe des § 45.

In der Hauptsatzung der Stadt Minden wird noch etwas detaillierter auf die Aufgaben der Ortsvorsteher eingegangen, dort heißt es:

§ 2 Ortsvorsteher/innen

(1) Für jeden Stadtbezirk wird vom Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates
in dem jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit
je ein Ortsvorsteher/ eine Ortsvorsteherin gewählt. Sie müssen in dem Stadtbezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat der Stadt Minden angehören oder angehören können.

(2) Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin nimmt die Belange seines/ihres Stadtbezirks gegenüber
dem Rat wahr. Der Ortsvorsteher/ die Ortsvorsteherin kann Vorschläge in allen
Angelegenheiten, die das Gebiet des jeweiligen Stadtbezirks betreffen, an den Rat der Stadt Minden oder an den Bürgermeister/ die Bürgermeisterin richten, insbesondere

a) über die Rang- und Reihenfolge sowie die Planung von Investitionsmaßnahmen,

b) über die Förderung, Ausgestaltung und/oder Benutzungsregelung von

aa) Sport-, Park- und Grünanlagen
bb) Friedhöfen
cc) Kindergärten und Kinderspielplätzen
dd) Einrichtungen der Kultur-, Sport- und Heimatpflege (z. B. Erwachsenenbildung,
Bücherei, Dorfgemeinschaftshaus, Ortschronik, Ortsverein und Jugendgruppen, örtliche Veranstaltungen) sowie der freiwilligen Sozialbetreuung

c) über die Land- und Forstwirtschaft (z. B. Unterhaltung der Wirtschaftswege, Schädlingsbekämpfung, Tierhaltung).

d) über die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen.

(3) Ehrungen bei Ehe-, Alters- und Geschäftsjubiläen im jeweiligen Stadtbezirk werden im Rahmen der für die Stadt Minden geltenden Richtlinien von dem Ortsvorsteher/ der Ortsvorsteherin vorgenommen.

(4) Der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin hat den Ortsvorsteher/ die Ortsvorsteherin über die Angelegenheiten, die für den jeweiligen Stadtbezirk von Bedeutung sind, zu unterrichten.
Im Rahmen dieser Informationspflicht ist auf Verlangen Akteneinsicht zu gewähren.

(5) Zur Abgeltung des durch die Wahrnehmung der Aufgaben entstehenden Aufwandes erhält der Ortsvorsteher/ die Ortsvorsteherin eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung.

-------------------------------------

Seit der Eingliederung der Gemeinde Kutenhausen in die Stadt Minden im Jahr 1973 stellt die SPD mit Gerhard Meyer (1973-1974), Helmut Reimler (1974-1989), Heinz-Dieter Böttger (1989-2008) und Birgitt Keil (seit 2008) alle Ortsvorsteher von Kutenhausen.

Birgitt Keil ist gemäß § 39 der Gemeindeordnung von Mindens Bürgermeister Michael Buhre zur Ehrenbeamtin ernannt worden, dies gilt auch für alle weiteren Ortsvorsteher in der Stadt Minden. Im Namen des Bürgermeisters führt Birgitt Keil in ihrer Funktion als Ortsvorsteherin daher zum Beispiel die Ehrungen bei Alters- und Ehejubuliäen durch.

Ortsvorsteherin

Birgitt Keil
Birgitt Keil
Privat
Kutenhauser Dorfstraße 48
32425 Minden
Karte zeigen:
Telefon: 0571 / 43668
Telefax: 0571 / 94190538

E-Mail senden ...

Weiter ...
Links:
Kutenhausen im Internet
Die Stadt Minden im Internet

Zum Seitenanfang